Der Weg zu uns

In der Regel verschreibt der Haus-, Kinder-, HNO- Arzt, Neurologe, Zahnarzt oder der Kieferorthopäde eine Stimm-, Sprech-, Sprach- oder Schlucktherapie. Ein Hausbesuch kann aus medizinischen Gründen von Ihrem verordnenden Arzt bestimmt werden. Die Behandlung sollte innerhalb von 28 Tagen beginnen. Danach verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Wir bitten Sie aus organinatorischen Gründen uns vorab bei Terminvereinbarung Ihre Verordnung per Fax, e-mail oder im Original zuzusenden, damit wir Sie auf Gültigkeit prüfen können. Bitte haben Sie Verständis, dass wir bei ungültigen Verordnungen die Therapie nicht beginnen können.

Die Kosten 

Die Kosten der Behandlung werden bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre 100 % durch die Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Erwachsene Patienten müssen in der Regel eine Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten sowie 10 Euro pro Verordnung leisten. Wird jedoch die sogenannte Belastungsgrenze erreicht, d.h. eine jährliche Eigenbeteiligung der Versichterten in Höhe von 2 % der Bruttoeinnahmen bzw. 1 % bei chronischen Kranken, so können Sie von den Zuzahlungen durch die Krankenkasse befreit werden.

Privatversicherte Patienten schließen einen Privatvertrag. Sie müssen damit rechnen dass ein Eigenanteil in unbestimmter Höhe zu leisten ist. Wie hoch der sein kann, steht in Ihren Verträgen. Sie haben vorab die Möglichkeit einen Heil- und Kostenplan an Ihre PKV zu senden und Ihren möglichen Eigenanteil bestimmen zu lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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